Personalbemessung in der Pfleg

Hast du dich jemals gefragt, wie Pflegeeinrichtungen sicherstellen, dass sie genug qualifiziertes Personal haben, um den Bedürfnissen ihrer Bewohner gerecht zu werden? Genau darum geht es bei der Personalbemessung in der Pflege. Mit dem demografischen Wandel und der steigenden Anzahl pflegebedürftiger Menschen wird dieses Thema immer bedeutender. Es ist nicht nur eine Frage der Zahlen, sondern auch der Qualität: Wie können wir sicherstellen, dass die Pflegekräfte nicht überlastet sind und die Bewohner die bestmögliche Betreuung erhalten? In diesem Artikel werfen wir einen genaueren Blick auf das neue Personalbemessungsverfahren PeBeM, das seit Juli 2023 in Kraft ist und wie es die Pflegebranche verändert.

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  • Personalbemessung in der Pflege ist entscheidend, um sicherzustellen, dass genügend qualifiziertes Personal vorhanden ist, um den Bedürfnissen der Bewohner gerecht zu werden.
  • Das neue Personalbemessungsverfahren PeBeM ersetzt seit Juli 2023 die bisherige Fachkraftquote und basiert auf gesetzlichen Grundlagen gemäß § 113 c SGB XI.
  • Die Rothgang-Studie bildet die Grundlage für das PeBeM und zeigt einen erheblichen Mehrbedarf an Pflegepersonal, insbesondere bei Assistenzkräften mit ein- bis zweijähriger Ausbildung.
  • Im PeBeM gibt es acht Qualifikationsstufen, die von Servicekräften ohne Ausbildung bis hin zu Pflegewissenschaftlern reichen, um eine effiziente Aufgabenverteilung zu gewährleisten.
  • Der Personalbedarf wird durch Analyse des Case-Mix und der Bewohnerstruktur nach Pflegegraden berechnet, um den individuellen Bedarf jeder Einrichtung präzise zu ermitteln.
  • Die Umsetzung des PeBeM stellt Herausforderungen dar, wie die Anpassung an neue Anforderungen und die Notwendigkeit von Schulungsprogrammen für Assistenzkräfte.
  • Zur Deckung des erhöhten Personalbedarfs sind Strategien wie die Schaffung neuer Stellen und Investitionen in Weiterbildungsangebote erforderlich.
  • Kritische Stimmen bemängeln die rasche Umsetzung des neuen Verfahrens und schlagen flexiblere Lösungen vor, um Unsicherheiten in Pflegeeinrichtungen zu vermeiden.

Was ist Personalbemessung in der Pflege?

Personalbemessung in der Pflege ist ein entscheidender Prozess, der sicherstellt, dass Pflegeeinrichtungen über ausreichend qualifiziertes Personal verfügen, um den Bedürfnissen der Bewohner gerecht zu werden. Die Bedeutung dieser Bemessung liegt darin, eine qualitativ hochwertige Pflege zu gewährleisten und gleichzeitig die Arbeitsbelastung der Pflegekräfte zu optimieren. Mit dem demografischen Wandel und der steigenden Anzahl pflegebedürftiger Menschen wird die Personalbemessung immer wichtiger, um eine professionelle Versorgung sicherzustellen.

Seit Juli 2023 gibt es ein neues Personalbemessungsverfahren, bekannt als PeBeM, das die bisherige Fachkraftquote ersetzt. Dieses Verfahren basiert auf gesetzlichen Grundlagen und wurde entwickelt, um den spezifischen Anforderungen der stationären Langzeitpflege gerecht zu werden. Es berücksichtigt sowohl die Anzahl der Pflegebedürftigen als auch deren Pflegegrad. Das Ziel ist es, durch einen strukturierten Ansatz den Personalmix in den Einrichtungen zu optimieren und so die Qualität der Pflege zu verbessern. Wichtige gesetzliche Grundlagen sind dabei im § 113 c SGB XI festgelegt. Diese Neuerungen sollen nicht nur die Effizienz steigern, sondern auch bessere Arbeitsbedingungen für das Pflegepersonal schaffen.

  • Einführung des PeBeM: Ab Juli 2023 in Kraft getreten.
  • Ziel: Optimierung des Personalmixes und Verbesserung der Pflegequalität.
  • Gesetzliche Grundlage: § 113 c SGB XI.

Die Rothgang-Studie: Grundlage für das neue Verfahren

Die Rothgang-Studie bildet das Fundament für das neue Personalbemessungsverfahren in der Pflege. Diese umfassende Untersuchung wurde von Professor Heinz Rothgang und seinem Team an der Universität Bremen durchgeführt. Ziel war es, den tatsächlichen Personalbedarf in stationären Pflegeeinrichtungen zu ermitteln. Dazu besuchten die Forscher 62 Einrichtungen und analysierten den Arbeitsalltag der Pflegekräfte über eine Woche hinweg. Dabei wurden insgesamt 1979 Schichten beobachtet und 130.656 Interventionen dokumentiert. Die gewonnenen Daten halfen dabei, einen Algorithmus zu entwickeln, der den Personalbedarf basierend auf dem Pflegegrad der Bewohner:innen berechnet.

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Die wesentlichen Erkenntnisse der Studie zeigen, dass es einen erheblichen Mehrbedarf an Pflegepersonal gibt, insbesondere bei Assistenzkräften mit einer ein- bis zweijährigen Ausbildung. Die Studie stellte fest, dass viele notwendige Interventionen aufgrund von Zeitmangel nicht erbracht werden konnten, was auf einen unzureichenden Personalschlüssel hinweist. Die Ergebnisse der Rothgang-Studie führten zur Entwicklung des neuen Personalbemessungsverfahrens (PeBeM), das seit Juli 2023 in Kraft ist. Dieses Verfahren berücksichtigt nun die spezifischen Anforderungen der Pflegebedürftigen und sorgt für eine präzisere Zuordnung von Aufgaben zu den entsprechenden Qualifikationsstufen:

  • Pflegewissenschaftler (QN 8)
  • Pflegedienstleitung (QN 7)
  • Wohnbereichsleitung (QN 6)
  • Pflegefachkraft mit Zusatzqualifikation (QN 5)
  • Pflegefachkräfte mit dreijähriger Ausbildung (QN 4)
  • Assistenzkräfte mit 1-2-jähriger Ausbildung (QN 3)
  • Pflegehilfskräfte mit Basiskurs (QN 2)
  • Servicekräfte ohne Ausbildung (QN 1)

Diese differenzierte Herangehensweise soll sicherstellen, dass jede Einrichtung ihren individuellen Personalbedarf effizient decken kann und gleichzeitig die Qualität der Pflege verbessert wird.

Qualifikationsstufen im PeBeM

Im neuen Personalbemessungsverfahren (PeBeM) werden acht verschiedene Qualifikationsstufen eingeführt, die den Personalmix in Pflegeeinrichtungen maßgeblich beeinflussen. Diese Stufen reichen von Servicekräften ohne Ausbildung bis hin zu Pflegewissenschaftlern. Jede dieser Stufen hat spezifische Aufgaben und Verantwortlichkeiten, die auf die jeweilige Qualifikation abgestimmt sind. Dies ermöglicht eine effizientere Verteilung der Aufgaben und sorgt dafür, dass Fachkräfte sich auf komplexere Tätigkeiten konzentrieren können.

  • QN 1: Servicekräfte ohne Ausbildung
  • QN 2: Pflegehilfskräfte mit 2–6-monatigem Basiskurs
  • QN 3: Assistenzkräfte mit 1-2-jähriger Ausbildung
  • QN 4: Pflegefachkräfte mit dreijähriger Ausbildung
  • QN 5: Pflegefachkraft mit Zusatzqualifikation, z. B. Palliativpflege
  • QN 6: Wohnbereichsleitung
  • QN 7: Pflegedienstleitung
  • QN 8: Pflegewissenschaftlicher

Die Einführung dieser Qualifikationsstufen führt zu einem ausgewogenen Personalmix, der als „40/30/30-Mix“ bekannt ist: etwa 40 % der Belegschaft sollten aus Pflegefachkräften (QN 4) bestehen, während jeweils rund 30 % auf Assistenzkräfte (QN 3) und Hilfskräfte (QN 1 und QN 2) entfallen. Diese Struktur ermöglicht es, dass qualifizierte Fachkräfte sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren können, während weniger komplexe Tätigkeiten von Hilfs- und Assistenzkräften übernommen werden. Dadurch wird nicht nur die Effizienz gesteigert, sondern auch die Arbeitszufriedenheit innerhalb der Teams verbessert.

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Ziel des PeBeM ist es, durch diese klare Zuordnung von Aufgabenbereichen eine professionelle pflegerische Versorgung sicherzustellen und gleichzeitig die Arbeitsbedingungen für alle Beteiligten zu optimieren. Dies erfordert jedoch auch eine Anpassung der bestehenden Strukturen in den Einrichtungen sowie gezielte Schulungsangebote für Assistenz- und Hilfskräfte, um deren Fähigkeiten weiterzuentwickeln.

Wie wird der Personalbedarf berechnet?

Die Berechnung des Personalbedarfs in der Pflege erfolgt durch eine detaillierte Analyse des sogenannten Case-Mix und der Bewohnerstruktur nach Pflegegraden. Dieses Verfahren ermöglicht es, den individuellen Bedarf jeder Einrichtung präzise zu ermitteln. Der Case-Mix berücksichtigt die Anzahl der Pflegebedürftigen sowie deren spezifische Pflegegrade, um den notwendigen Personaleinsatz zu bestimmen. Dabei wird zwischen verschiedenen Qualifikationsstufen unterschieden, um sicherzustellen, dass jede Aufgabe von entsprechend qualifiziertem Personal übernommen wird.

Ein praktisches Beispiel verdeutlicht diesen Prozess: Um den Bedarf an Hilfspersonal ohne Ausbildung zu berechnen, multipliziert man die Anzahl der Bewohner eines bestimmten Pflegegrades mit einem festgelegten Faktor. Diese Faktoren variieren je nach Pflegegrad und spiegeln den unterschiedlichen Betreuungsaufwand wider. Zum Beispiel:

  • Pflegegrad 1: 0 Bewohner * 0,873 = 0
  • Pflegegrad 2: 20 Bewohner * 0,1202 = 2,404
  • Pflegegrad 3: 28 Bewohner * 0,1449 = 4,057
  • Pflegegrad 4: 20 Bewohner * 0,1627 = 3,254
  • Pflegegrad 5: 6 Bewohner * 0,1758 = 1,055

Die Summe dieser Berechnungen ergibt den Gesamtbedarf an Hilfspersonal ohne Ausbildung für die jeweilige Einrichtung. Diese Methode zeigt deutlich: Je höher der Pflegegrad eines Bewohners ist, desto mehr Fachkraftpersonal wird benötigt. Durch diese gezielte Berechnung kann sichergestellt werden, dass die pflegerische Versorgung sowohl effizient als auch bedarfsgerecht erfolgt.

Herausforderungen bei der Umsetzung des PeBeM

Die Umsetzung des neuen Personalbemessungsverfahrens (PeBeM) stellt Pflegeeinrichtungen vor erhebliche Herausforderungen. Eine der größten Hürden ist die Anpassung an die neuen Anforderungen innerhalb der festgelegten Übergangsfrist bis Ende 2025. Diese Frist soll den Einrichtungen Zeit geben, die notwendigen Strukturen zu schaffen und sich auf die veränderten Bedingungen einzustellen. Doch der Weg dorthin ist nicht einfach. Die Einführung des PeBeM erfordert eine umfassende Umstrukturierung bestehender Arbeitsabläufe und Verantwortungsbereiche. Besonders betroffen sind die Assistenzkräfte, für die neue Schulungsangebote entwickelt werden müssen, um sie auf ihre erweiterten Aufgaben vorzubereiten.

Ein weiterer Aspekt, der bei der Umsetzung des PeBeM berücksichtigt werden muss, ist die Notwendigkeit, den Personalmix anzupassen. Die Einrichtungen müssen sicherstellen, dass sie über genügend qualifiziertes Personal verfügen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden. Dies bedeutet nicht nur eine Erhöhung der Anzahl von Assistenzkräften, sondern auch eine gezielte Weiterbildung bestehender Mitarbeiter. Pflegeeinrichtungen sollten folgende Maßnahmen in Betracht ziehen:

  • Schulungsprogramme: Entwicklung und Implementierung von Schulungen für Assistenzkräfte zur Vorbereitung auf neue Aufgaben.
  • Rekrutierung: Aktive Suche nach qualifizierten Fachkräften und Assistenzpersonal.
  • Organisationsentwicklung: Anpassung interner Strukturen zur Unterstützung eines effektiven Personalmixes.

Diese Schritte sind entscheidend, um den erhöhten Personalbedarf zu decken und gleichzeitig die Qualität der Pflege zu gewährleisten. Die Herausforderung besteht darin, diese Veränderungen effizient umzusetzen und dabei sowohl die Bedürfnisse der Bewohner als auch der Mitarbeiter im Blick zu behalten.

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Maßnahmen zur Deckung des erhöhten Personalbedarfs

Um den erhöhten Personalbedarf in der Pflege zu decken, sind verschiedene Strategien erforderlich. Eine zentrale Maßnahme ist die Schaffung neuer Stellen, insbesondere für Assistenzkräfte mit einer ein- bis zweijährigen Ausbildung. Diese Positionen werden zunehmend von der Pflegeversicherung finanziert, was durch das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) unterstützt wird. Das GVWG sieht vor, dass die gesetzliche Krankenversicherung sich an den Kosten der medizinischen Behandlungspflege in vollstationären Pflegeeinrichtungen beteiligt. Dies entlastet die Einrichtungen finanziell und ermöglicht es ihnen, mehr Personal einzustellen.

Zusätzlich zur Schaffung neuer Stellen sind Schulungsprogramme entscheidend, um den Bedarf an qualifiziertem Personal zu decken. Pflegeeinrichtungen sollten in Weiterbildungsangebote investieren, um bestehende Mitarbeiter:innen zu motivieren und ihre Qualifikationen zu erweitern. Folgende Maßnahmen können dabei helfen:

  • Förderung interner Schulungen: Durch gezielte Fortbildungen können Pflegehilfskräfte schnell zu Assistenzkräften weiterqualifiziert werden.
  • Kooperation mit Bildungseinrichtungen: Partnerschaften mit Fachschulen und Universitäten können den Zugang zu qualifizierten Absolvent:innen erleichtern.
  • Nutzung staatlicher Förderprogramme: Verschiedene Programme bieten finanzielle Unterstützung für die Weiterbildung von Pflegepersonal.

Diese Ansätze tragen dazu bei, den Fachkräftemangel in der Pflege langfristig zu mindern und gleichzeitig die Qualität der Versorgung sicherzustellen.

Kritische Stimmen zur neuen Personalbemessung

Die Einführung des neuen Personalbemessungsverfahrens in der Pflege hat bei vielen Fachleuten Bedenken ausgelöst. Ein Hauptkritikpunkt ist die rasche Umsetzung der neuen Regelungen, die bei Pflegeeinrichtungen zu Unsicherheiten führen kann. Besonders in der Langzeitpflege, wo viele Fachkräfte bald in Rente gehen werden, stellt dies eine erhebliche Herausforderung dar. Die Sorge besteht darin, dass die schnellen Veränderungen nicht ausreichend auf den Alltag übertragbar sind und somit die Qualität der Pflege gefährden könnten.

Um diesen Herausforderungen zu begegnen, schlagen Experten vor, flexiblere Lösungen zu entwickeln. Dazu gehört die Einbeziehung von Pflegeexpert:innen in den Entscheidungsprozess, um sicherzustellen, dass die neuen Regelungen praxisnah gestaltet werden. Einige Vorschläge umfassen:

  • Beibehaltung der Mindest-Fachpersonalquote: Für die Übergangszeit könnte eine Mindestquote von 50 Prozent an Fachpersonal beibehalten werden, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.
  • Anpassung der Pflegesätze: Eine Neugestaltung der Pflegesätze könnte helfen, finanzielle Engpässe zu vermeiden und den Einrichtungen mehr Flexibilität zu bieten.

Langfristig sollten Lösungen gefunden werden, die sowohl die Qualität der Pflege sicherstellen als auch den Einrichtungen genügend Spielraum lassen, um auf individuelle Bedürfnisse einzugehen. Diese Ansätze könnten dazu beitragen, das Vertrauen in das neue Verfahren zu stärken und gleichzeitig die Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte zu verbessern.

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Zusammenfassung

Die Personalbemessung in der Pflege ist ein wesentlicher Prozess, der sicherstellt, dass Pflegeeinrichtungen über genügend qualifiziertes Personal verfügen, um den Bedürfnissen der Bewohner gerecht zu werden. Mit dem demografischen Wandel und der steigenden Anzahl pflegebedürftiger Menschen wird die Bedeutung dieser Bemessung immer deutlicher. Seit Juli 2023 gibt es das neue Verfahren PeBeM, das die bisherige Fachkraftquote ersetzt. Es basiert auf gesetzlichen Grundlagen und zielt darauf ab, durch einen strukturierten Ansatz den Personalmix zu optimieren und die Qualität der Pflege zu verbessern.

Die Rothgang-Studie bildet die Grundlage für dieses neue Verfahren. Sie zeigt, dass es einen erheblichen Mehrbedarf an Pflegepersonal gibt, insbesondere bei Assistenzkräften mit einer ein- bis zweijährigen Ausbildung. Die Studie führte zur Entwicklung des PeBeM, das nun spezifische Anforderungen der Pflegebedürftigen berücksichtigt und eine präzisere Zuordnung von Aufgaben ermöglicht. Diese differenzierte Herangehensweise soll sicherstellen, dass jede Einrichtung ihren individuellen Personalbedarf effizient decken kann und gleichzeitig die Qualität der Pflege verbessert wird.

FAQ

Wie wirkt sich das neue Personalbemessungsverfahren auf die Arbeitszufriedenheit der Pflegekräfte aus?

Das neue Personalbemessungsverfahren PeBeM zielt darauf ab, die Arbeitsbelastung der Pflegekräfte zu reduzieren, indem es einen ausgewogenen Personalmix fördert. Durch die klare Zuordnung von Aufgaben zu den entsprechenden Qualifikationsstufen können Fachkräfte sich auf komplexere Tätigkeiten konzentrieren, was ihre Zufriedenheit und Motivation steigern kann.

Welche Rolle spielt die Digitalisierung bei der Personalbemessung in der Pflege?

Die Digitalisierung kann eine wichtige Unterstützung bei der Personalbemessung bieten, indem sie Prozesse automatisiert und Datenanalysen erleichtert. Digitale Tools können helfen, den Pflegebedarf präziser zu ermitteln und den Einsatz von Personal effizienter zu gestalten.

Wie wird sich das PeBeM auf die Kostenstruktur von Pflegeeinrichtungen auswirken?

Das PeBeM könnte zunächst höhere Kosten verursachen, da mehr qualifiziertes Personal eingestellt werden muss. Langfristig könnten jedoch Effizienzsteigerungen und eine bessere Verteilung der Aufgaben zu Kosteneinsparungen führen. Die finanzielle Unterstützung durch die Pflegeversicherung kann ebenfalls zur Entlastung beitragen.

Gibt es spezielle Förderprogramme für die Weiterbildung von Pflegepersonal im Rahmen des PeBeM?

Ja, es gibt verschiedene staatliche Förderprogramme, die finanzielle Unterstützung für die Weiterbildung von Pflegepersonal bieten. Diese Programme sollen Einrichtungen dabei helfen, ihre Mitarbeiter:innen weiterzubilden und so den erhöhten Anforderungen gerecht zu werden.

Wie können Pflegeeinrichtungen sicherstellen, dass sie genügend qualifiziertes Personal finden?

Pflegeeinrichtungen sollten aktiv nach qualifizierten Fachkräften suchen und Partnerschaften mit Bildungseinrichtungen eingehen. Zudem können interne Schulungsprogramme entwickelt werden, um bestehende Mitarbeiter:innen weiterzuqualifizieren.

Welche Herausforderungen bestehen bei der Umsetzung des neuen Verfahrens in ländlichen Gebieten?

In ländlichen Gebieten könnte es schwieriger sein, genügend qualifiziertes Personal zu finden. Die geografische Lage erschwert oft die Rekrutierung und Weiterbildung von Fachkräften. Hier könnten mobile Schulungsangebote oder Kooperationen mit städtischen Einrichtungen hilfreich sein.

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Wie wird das PeBeM in den nächsten Jahren evaluiert werden?

Das PeBeM wird regelmäßig evaluiert, um seine Wirksamkeit und Effizienz zu überprüfen. Dabei werden sowohl qualitative als auch quantitative Daten gesammelt und analysiert, um mögliche Anpassungen vorzunehmen und sicherzustellen, dass das Verfahren den aktuellen Anforderungen entspricht.

Können Pflegeeinrichtungen eigene Anpassungen am PeBeM vornehmen?

Pflegeeinrichtungen müssen sich an die gesetzlichen Vorgaben des PeBeM halten. Allerdings haben sie innerhalb dieser Rahmenbedingungen Spielraum, um spezifische Anpassungen vorzunehmen, die ihren individuellen Bedürfnissen entsprechen.

Welche Auswirkungen hat das PeBeM auf die Bewohner:innen von Pflegeeinrichtungen?

Durch das PeBeM soll eine qualitativ hochwertige Versorgung gewährleistet werden. Die Bewohner:innen profitieren von einer besseren Betreuung durch ausreichend qualifiziertes Personal, was ihre Lebensqualität erhöhen kann.

Wie lange dauert es in der Regel, bis eine Einrichtung vollständig auf das neue System umgestellt ist?

Die Umstellung auf das neue System kann je nach Größe und Struktur der Einrichtung variieren. Die Übergangsfrist bis Ende 2025 gibt den Einrichtungen jedoch ausreichend Zeit, um notwendige Anpassungen vorzunehmen und sich auf die neuen Bedingungen einzustellen.